Hinweise
-
Für
Höhenfeuerwerke benötigt man wegen der
Sicherheitsabstände
viel Platz. Besonders ist darauf zu achten, dass zu den Zuschauern und
Objekten (bewohnte Häuser, Fahrzeuge, Zelte) ein Mindestabstand
von
mindestens 50 m und je nach Größe des Feuerwerks bis zu 150
m eingehalten werden muß! Bei Großveranstaltungen
müssen
Sicherheitspersonal oder Polizei vor Ort sein, um den
Sicherheitsbereich,
der von uns oder vom Veranstalter gekennzeichnet wird, gegen unbefugtes
Betreten zu sichern. Sehr hilfreich waren Freiwillige - Feuerwehr und
das
Technische Hilfswerk, die uns und Veranstalter unterstützten, die
Sicherheit zu gewährleisten.
Bei
der Veranstaltungsplanung sollten Sie daran denken, dass
Feuerwerke
in den Monaten der mitteleuropäischen Sommerzeit um
22.30 Uhr* beendet sein müssen. Von
Mai bis Juli um 23.00 Uhr*und in den übrigen Monaten wie Oktober
bis
April um 22.00
Uhr*.
Feuerwerke
nach
*..Uhr sind Verboten und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung
!
|

|